AGB der Fahrschule Bär

Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer zu regeln.

Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.

  • Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
  • Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Fahrlehrer verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Fahrschüler prüfungsreif ist, wird er den Fahrschüler an die Fahrprüfung anmelden.
  • Der Fahrlehrer bestimmt den Prüfungsort. Bei einer 3. Führerprüfung muss diese zwangsläufig nach den Auflagen des Strassenverkehrsamtes absolviert werden.
  • Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge (in der entsprechenden Kategorie) beglichen sein inkl. den Prüfungslektionen. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • Die Lektionsdauer beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren, Bezahlung und Verabschiedung.
  • Der Fahrschüler bestätigt die Preisliste erhalten zu haben.
  • Die administrative Grundpauschale, gem. Preisliste, ist obligatorisch (auch bei einem Fahrschulwechsel).
  • Terminverschiebungen und -absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  • Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig. Bei Alkohol gilt die Null Toleranz. Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
  • Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen können in bar, oder mit Twint beglichen werden.
  • Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück. Er ist berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzurechnen. Die Kosten der Kurse, die über die Webseite der Fahrschule Bär gebucht wurden, können mit Banküberweisung innert 10 Tagen, in bar, oder mit Twint beglichen werden.
  • Kursbuchungen über die Webseite der Fahrschule Bär sind verbindlich.
  • Die Motorradkurse finden bei jeder Witterung statt. 
  • Eigenes Motorrad mit Fahrzeug- und Lernfahrausweis mitbringen. 
  • Motorradbekleidung laut Strassenverkehrsamt.
  • Versicherung ist Sache des Kursteilnehmers. 
  • Bei Abmeldung werden folgende Kosten erhoben: Bis 20 Tage vor Kursbeginn 50% der Kurskosten, bis 10 Tage vor Kursbeginn und bei Nichterscheinen 100% der Kurskosten. Bei Krankheit, Unfall (nur mit Arztzeugnis) oder Umbuchung CHF 100.00. Ersatzperson ist möglich.
  • Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
  • Für Motorräder, die über die Webseite der Fahrschule Bär gebucht werden, gelten die AGB der Fahrschule Plüss in Bassersdorf. Die Fahrschule Bär vermittelt nur und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
  • Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Bär.

Beide Parteien erklären die vorliegenden Bedingungen verstanden zu haben und sind mit diesen einverstanden.

Fahrschule Bär

Kloten, April 2020