Wer nach dem 1. April 2003 den Lernfahrausweis erhalten und die Prüfung Kat. B (Auto) absolvierte, hat im Führerausweis keinen Eintrag der Kategorie BE (Fahren mit Auto und Anhänger).
B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3’500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3’500 kg nicht übersteigt.
BE: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Selbstverständlich unterstützen wir dich gerne in der Vorbereitung auf die praktische Prüfung für Anhänger.