Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Wer einen ausländischen Führerausweis hat, der nicht aus einem EU-/EFTA-Staat stammt, muss eine Kontrollfahrt absolvieren. Befreit sind Inhaber/Innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat. Eine vollständige Liste findet man unter folgendem Link des StVA des Kantons Zürich.
https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fuehrerausweis-fahren-lernen/internationaler-fuehrerschein.html